Ausländerbehörde gibt Fam. Landu 1 Jahr Aufenthaltserlaubnis !
Der Antrag von der Anwältin der Familie, Frau Graw-Sorge, auf eine Aufenthaltserlaubnis wurde positiv entschieden, nachdem die amtsärztliche Untersuchung die vom Hausarzt diagnostizierte Reiseunfähigkeit von Frau Landu bestätigte. Ein Jahr Aufenthalt bedeutet erstmal Zeitgewinn und Entspannung für die Familie und ihren UnterstützerInnenkreis. Der Kampf um ein dauerhaftes Bleiberecht geht aber weiter, denn in einem Jahr besteht wieder die Gefahr, dass die Familie abgeschoben wird.
Bleiberechtsmöglichkeiten für Flüchtlinge in Deutschland.
Ladet Euch bitte das Flugblatt runter und verteilt es wo Ihr nur könnt ! Solidarität mit Fam. Landu
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